ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

GENERAL TERMS AND CONDITIONS

yolo productions GmbH, Graf-Recke-Straße 41, 40239 Düsseldorf Stand: 27. Februar 2023

Dieses Dokument beinhaltet:

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge an die yolo productions GmbH (im weiteren yolo productions), Graf-Recke-Straße 41, 40239 Düsseldorf betreffend der Entwicklung, Konzeption, Vermarktung und Umsetzung / Produktion von Medieninhalten
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge von der yolo productions GmbH, Graf-Recke-Straße 41, 40239 Düsseldorf an Dritte
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufträge an die yolo productions GmbH (im weiteren yolo productions), Graf-Recke-Straße 41, 40239 Düsseldorf betreffend der Entwicklung, Konzeption, Vorbereitung und Umsetzung / Produktion von Medien-inhalten (Hier abrufbar)

I
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

    1. Die yolo productions GmbH, Graf-Recke-Straße 41, 40239 Düsseldorf, die diese Allgemeine Geschäftsbedingungen stellt, wird im Folgenden als „yolo productions oder Auftragnehmer“ bezeichnet; die andere Partei als „Auftraggeber“ oder „Mieter“.
    2. Die Begriffe „Auftrag“, „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ denjenigen, in dessen Namen die Hauptleistung geordert wird.
    3. Die nachfolgenden Bedingungen sind die ausschließlichen Auftragsbedingungen für alle an yolo productions erteilten Aufträge.
    4. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und alle zukünftig erteilten Aufträge bis zu einer wirksamen Einbeziehung abweichender Bedingungen an und verzichtet auf die Geltung eigener allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese werden – ganz oder teilweise – nur dann Vertragsbestandteil, sofern yolo productions diese Bedingungen ausdrücklich schriftlich für den jeweiligen Auftrag anerkennt.
    5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, in wessen Namen der Auftraggeber den Vertrag mit yolo productions abschließt (im eigenen Namen oder im Namen eines Dritten). Hat der Dritte dem in seinem Namen geschlossenen Vertrag nicht zugestimmt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.

2. Angebotsumfang

    1. Beschaffenheit und Umfang der Leistungen der yolo productions an den jeweiligen Auftraggeber ergeben sich jeweils aus dem Angebot/ Kostenvoranschlag der yolo productions deren Bestandteil diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind.
    2. Abbildungen, Layouts, Beschreibungen durch die yolo productions dienen lediglich der Illustration und sind nur „Näherungsangaben“. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird nicht übernommen.

3. Auftragserteilung

Angebote der yolo productions sind unverbindlich und freibleibend. Die verbindliche Auftragserteilung erfolgt durch Gegenzeichnung und Rücksendung des vom Auftraggeber bestätigten Angebots oder Kostenvoranschlages und durch die schriftliche (Textform via E-Mail ist ausreichend) Auftragsbestätigung der yolo productions oder die Aufnahme der tatsächlichen Ausführung des Auftrags durch yolo productions.

4. Vergütungsbedingungen

    1. Die Vergütung für die Leistungen der yolo productions ergibt sich aus dem jeweils einzelnen Angebot/Kostenvoranschlag der yolo productions, andernfalls aus der jeweils gültigen Preisliste der yolo productions.
    2. Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten seitens des Auftraggebers und Angebote bzw. Kosten möglicher Zulieferer der yolo productions unverändert bleiben. Mögliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber getrennt berechnet. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
    3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch der yolo productions für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.
    4. Auftraggeber, die im Auftrag eines Dritten handeln, bleiben der yolo productions gegenüber in Vertragshaftung, unabhängig von der Zahlungsfähigkeit und –moral des Dritten bzw. ihres Kunden.
    5. Wenn kein erteilter Auftrag vorliegt, jedoch Leistungen der yolo productions in Anspruch
      genommen werden, deren Erbringung üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten werden dürften, so ist an die yolo productions eine für diese Leistungen übliche Vergütung vom Auftraggeber der Leistung an die yolo productions vorzunehmen.
    6. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistungen durch yolo productions wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von yolo productions nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist yolo productions unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 (sechs) Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall nicht berechtigt, die Vergütung zu mindern.
    7. yolo productions ist für die Dauer einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber zur Leistungsverweigerung berechtigt.
    8. Kann ein fix vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich yolo productions, den Termin umzulegen. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Kann der Termin nicht umgelegt werden, sind bei Absagen ab 3 (drei) Monaten vor Leistungsdurchführung 25 %, ab 2 (zwei) Monaten vor Leistungsdurchführung 50 %, ab 1 (einem) Monat vorher 70 % und ab 3 (drei) Tagen vorher 100 % des Honorars vom Auftraggeber an yolo productions zu zahlen.
    9. Im Falle von Leistungsänderungen und Zusatzleistungen verschieben sich vereinbarte Termine um die Zeitspanne, die für Dauer der Prüfung, Dauer der Abstimmung und ggf. Dauer der daraus resultierenden Umsetzung bzw. Mehrarbeit, zzgl. Einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeiten.
    10. yolo productions ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren Schulden des Auftraggebers zu verrechnen, egal aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist yolo productions berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptforderung zu verrechnen.
    11. Gegen Ansprüche der yolo productions kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
    12. Der Auftraggeber verpflichtet sich, yolo productions im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die yolo productions im Rahmen eines Auftrages zur Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei seinen Zulieferern beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere die Übernahme der Kosten.
    13. Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er yolo productions alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und yolo productions von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
    14. Sämtliche Zusatzleistungen die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen werden in Abstimmung mit yolo productions nach Zeitaufwand getrennt berechnet. Gleiches gilt für sonstigen, unvorhersehbaren Mehraufwand.
    15. Alle anfallenden Steuern, Abgaben, GEMA-, KSK-Gebühren u.ä. trägt der Auftraggeber.

5. Überlassung von Mietgegenständen

    1. Der Mieter hat uns darüber zu informieren, für welchen Zweck er die Mietsache verwendet. Über Umstände, die unsere Interessen berühren, hat uns der Mieter unaufgefordert zu unterrichten. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachkundig zu behandeln. Vorbehaltlich des sachgerechten Austauschs von Leuchtmitteln ist der Mieter nicht berechtigt, an den Mietsachen Instandsetzungsarbeiten vorzunehmen.
    2. Der Mieter verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt der Mietsachen zu prüfen, ob diese funktionstüchtig sind und der Bestellung entsprechen. Abweichungen hinsichtlich der Zahl, Art und Güte von der Bestellung, dem Lieferschein und / oder der Rechnung sind unverzüglich zu rügen. Transportschäden sind uns sofort, spätestens aber am 1. Werktag nach der Ablieferung an den Mieter anzuzeigen. Die Übernahme der Mietsachen gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustandes.
    3. Treten Mängel an den Mietsachen oder Zubehörteilen während der Vertragslaufzeit auf oder kommen derartige Gegenstände abhanden, so ist der Mieter verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktage nach dem Vorfall darüber in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist bei Mängeln an der Mietsache nicht von der Zahlung des Mietzinses befreit oder zu dessen Minderung berechtigt, wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Empfang angezeigt wird.
    4. Der Mieter ist verpflichtet, die gesamten Mietgegenstände seinem eigenen Versicherungsschutz zu unterstellen und die Schadensregulierung über seine eigene Versicherung vorzunehmen. In derartigen Fällen ist eine Inanspruchnahme unserer Versicherung ausgeschlossen.
    5. Der Mieter ist bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen ausführlichen Schadensbericht anzufertigen. Das Nichtbefolgen dieser Pflicht führt zur vollständigen Haftung des Mieters.
    6. Der Mieter ist verpflichtet, bei Vollstreckungsmaßnahmen in die Mietsachen und bei Pfändungen auf die Eigentumsverhältnisse hinzuweisen. Er hat uns in diesen Fällen unverzüglich zu unterrichten.

6. Abrechnung

    1. Die Zahlung der Vergütung an yolo productions erfolgt in der Regel in monatlichen Beträgen, abhängig von Projektumfang und Laufzeit Stufen. Bei Projekten mit hohen Fremdleistungen, Materialkosten, Reisekosten und sonstigen Vorfinanzierungen ist yolo productions berechtigt, Akonto-Rechnungen an den Auftraggeber zu stellen. Die genauen Zahlungsbedingungen werden jeweils zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. eines Projekts, im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Auftragserteilung, vereinbart.
    2. Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen der yolo productions sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    3. Bei Zahlungsverzug stehen yolo productions Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. Befindet sich der Auftraggeber im Verzug oder bestehen objektiv begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, ist yolo productions berechtigt, weitere Vorführungen von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Ausnahme: Der Auftraggeber stellt yolo productions rechtzeitig Sicherheiten in Höhe der vollständigen Vergütung und Fremdleistungen zur Verfügung. yolo productions ist zudem berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen.

7. Urheber- u. Nutzungsrechte

    1. Sämtliche Arbeiten (Ideenpapiere, Konzepte, Entwürfe, Designs und andere Vorlagen, Arbeitspapiere, usw. sowie sämtliche sonstigen erbrachten, schutzfähigen Leistungen) der yolo productions sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen sind auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Beteiligung am Urheberrecht.
    2. Der Auftraggeber räumt yolo productions alle für die Umsetzung der beauftragten Leistung erforderlichen Nutzungs- und Schutzrechte ein und garantiert, dass er die Rechte selber besitzt (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht). Die eingeräumten Nutzungsrechte kann yolo productions im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistung auch an Dritte übertragen.
    3. Der Auftraggeber stellt yolo productions von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei (inklusive Kosten zur Rechtsverteidigung), die yolo productions und deren Zulieferern durch die Verletzung von Schutzrechten und Garantien entstehen, die laut 7.B. übertragen bzw. garantiert wurden.
    4. Besteht keine anders lautende Vereinbarung, wird dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten von yolo productions übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars. Bis dahin ist dem Auftraggeber die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.
    5. Ohne schriftliche Zustimmung seitens yolo productions ist die Veränderung oder jegliche Form der Nachahmung der erbrachten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion, unzulässig.
    6. Die Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt yolo productions zum Schadensersatz.
    7.  Über den Umfang der Nutzung der erbrachten Leistungen und Arbeiten steht yolo productions ein Auskunftsanspruch zu. 

8. Haftung

    1. Die Haftung der yolo productions – sowie deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen – ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und ist dabei maximal auf 15% der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
    2. yolo productions haftet (a) nicht für Werbeinhalte und/oder den Inhalt von Werbemitteln und (b) nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Werbeauftrittes und ist insbesondere nicht verpflichtet, Werbeformen juristisch prüfen zu lassen. Der Auftraggeber stellt yolo productions von allen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung, die in diesem Zusammenhang und im Zusammenhang mit der Durchführung einer jeweiligen Werbeform bzw. eines Auftrages geltend gemacht werden können – frei.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Bezug auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sonst haftet yolo productions für Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist (sogenannte Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Für diese Fälle ist die Haftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    4. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern der yolo productions.
    5. Alle Schadensersatzansprüche gegen yolo productions verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit der Entstehung des jeweiligen Schadenersatzanspruchs und der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Auftraggebers von den Anspruchsgründen und der Person des Verletzers; ohne Rücksicht darauf verjährt der Anspruch auf Schadensersatz in drei Jahren seit der Verletzungshandlung. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
    6. Sollte keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegen, obliegt die regelmäßige Durchführung einer Datensicherung dem Kunden. Daher übernimmt yolo productions bei Datenverlust keinerlei Haftung.
    7. Sämtliche Regelungen des §7 gelten auch für Zulieferer und sonstige Erfüllungsgehilfen der yolo productions im Rahmen der Beauftragung seitens des Auftraggebers.

9. Allgemeines

    1. yolo productions ist berechtigt, umgesetzte Projekte und damit in Verbindung stehende (Firmen- und Marken-Logos) des Auftraggebers oder Endkunden zum Zweck der Eigenwerbung, Kundenberatung und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. durch Einbindung auf der Website oder durch Einreichung bei Awards) unentgeltlich und zeitlich/örtlich unbeschränkt zu verwenden.
    2. Die Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung aller im Laufe der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen, die nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind, sowie der Geschäftsvorgänge und -geheimnisse verpflichtet. Dies gilt nicht für Informationen, die den Vertragsparteien vor Abschluss des Vertrages bekannt waren oder die offenkundig sind oder ohne Verschulden der Parteien offenkundig geworden sind sowie ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnete Informationen. Darüber hinaus unterliegen auch nicht diejenigen Informationen, die zur Erfüllung der Pflichten aus dem Vertragsverhältnis an Dritte weitergegeben werden, der Geheimhaltung. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung eines jeweiligen Auftrages unbeschränkt fort. yolo productions ist allerdings ausdrücklich berechtigt, sich mit Dienstleistern, der jeweiligen Film-Produktion oder Kreativ- und Mediaagentur eines Auftraggebers sowie mit den Medien/Vermarktern über maßgebliche Daten auszutauschen um Angebote kalkulieren zu können. Der Auftraggeber stimmt diesem Informationsaustausch im Rahmen der Geheimhaltungsverpflichtung der yolo productions zu und gestattet diesen Austausch auch seiner jeweiligen FilmProduktion oder Kreativ- und Mediaagentur.
    3. Die Inanspruchnahme der yolo productions auf Gewährung von Konditionen/Rabatten, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedarf der ausdrücklichen gesonderten schriftlichen Zusatzvereinbarung.
    4. Sämtliche Sachen, Waren, Dienstleistungen, Muster und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der yolo productions. Hierbei gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
    5. Es besteht keine Offenlegungspflicht hinsichtlich der Eingangsrechnungen. 9.6. yolo productions kann zur Erfüllung im eigenen Namen Dritte heranziehen.
    6. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10. Kündigung

    1. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
    2. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt.
    3. Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des Auftraggebers gegenüber yolo productions und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB, ist yolo productions berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Auftraggeber zu 100% zu vergüten.
    4. Für den Fall, dass einem Auftraggeber Volumen-, Malstaffel- oder Sonderrabatte gewährt wurden und der Auftraggeber vorzeitig von einem Auftrag zurücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht müssen sämtliche gewährten Vergünstigungen an yolo productions rückerstattet werden. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Laufzeit ist in diesem Fall unzulässig.

11. Schlussbestimmungen

    1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so ist die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Vertragsparteien eine Regelung treten lassen, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
    2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz der Agentur. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

II
1. Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die ausschließlichen Auftragsbedingungen für alle Aufträge der yolo productions GmbH, Graf-Recke-Straße 41, 40239 Düsseldorf (nachfolgend „yolo productions“) an Dritte (nachfolgend „Auftragnehmer“ oder „Vertragspartner“).
    2. Vorliegende Auftragsbedingungen gelten im Rahmen des unter Ziffer 1.A. definierten Geltungsbereiches für alle Aufträge von yolo productions an den Auftragnehmer gleichgültig, ob ein Auftrag für eigene Rechnung oder im Namen und für Rechnung eines Dritten, einschließlich erteilter Schaltaufträge, erteilt wird. Es gelten ausschließlich die vorliegenden Auftragsbedingungen.
    3. Der Auftragnehmer/Vertragspartner erkennt diese für den vorliegenden Auftrag und alle zukünftig erteilten Aufträge an und verzichtet auf die Geltung eigener allgemeiner Geschäfts- und Lieferbedingungen. Diese werden – ganz oder teilweise – nur dann Vertragsbestandteil, sofern yolo productions diese Bedingungen ausdrücklich schriftlich für einen jeweiligen Auftrag anerkennt.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilungen und Buchungen erfolgen in aller Regel im eigenen Namen in Textform (per EMail, Telefax oder schriftlich). Alle Aufträge von yolo productions bedürfen der Auftragsbestätigung seitens des jeweiligen Auftragnehmers in Textform. Etwaige Abweichungen werden nur dann Vertragsinhalt, sofern diese von yolo productions in Textform bestätigt werden.

3. Termine, Fristen und Platzierungen

Die vereinbarten Liefer- und/oder Fertigstellungstermine und Fristen zur Erfüllung sind unbedingt einzuhalten. Es handelt sich um Fixtermine. Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so ist yolo productions auch ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, die Abnahme der Leistungen zu verweigern und/oder vom Vertrag ganz oder hinsichtlich des noch nicht ausgeführten Teils ohne Entschädigungsleistung seitens yolo productions zurückzutreten. Daneben hat yolo productions gegen den Auftragnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Überschreitung des Liefer- /Fertigstellungtermins nicht zu vertreten hat.

4. Preise

    1. Vom Auftragnehmer im Angebot mitgeteilte Kosten und/oder vereinbarte Preise sind bindend und dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden.
    2. Etwaige Preisermäßigungen gelten ab ihrer Übersendung auch für noch nicht ausgeführte Leistungen eines Auftrags. Etwaige Erhöhungen der Preise treten frühestens 6 Wochen nach Zugang der schriftlichen Information und Übersendung der neuen Preislisten/Tarife in Kraft, sofern yolo productions nicht ausdrücklich in Textform widerspricht. Bei Erhöhung der Tarife um mehr als 10 % ist yolo productions zum Rücktritt vom Auftrag, von Teilen des Auftrages und/oder in Bezug auf noch nicht ausgeführte Leistungen berechtigt.
    3. Alle vom Auftragnehmer vereinbarten und angebotenen Preise verstehen sich inklusive Sozialabgaben und Versicherungen, welche vom Auftragnehmer selbst abgeführt werden.

5. Pflichten des jeweiligen Auftragnehmers

    1. Der Auftragnehmer/Vertragspartner haftet für die mangelfreie Erstellung der in Auftrag gegebenen Leistungen unter Zugrundelegung der Vorschriften des BGB zum werkvertragsrecht in der jeweils gültigen Fassung.
    2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, yolo productions von allen etwaigen Schäden, Verlusten und Aufwendungen freizustellen, die yolo productions im Einzelfall oder insgesamt oder aus einer Verletzung der ihm aus den erteilten Aufträgen obliegenden Verpflichtungen, insbesondere deren Nichterfüllung und/oder nicht gehörigen Erfüllung und/oder nicht eingehaltener Zusicherungen entstehen, einschließlich im Rahmen von Gerichts-verfahren entstehender Kosten und aller Kosten einer angemessenen Rechts-verteidigung oder Rechtswahrnehmung.
    3. Bereits ab der ersten Angebotsabgabe bzw. ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens yolo productions ist es dem Auftragnehmer für den Zeitraum der Zusammenarbeit sowie für eine Frist von zwei Jahren darüber hinaus untersagt, Kunden von yolo productions direkt oder indirekt (z.B. über einen Mittelsmann) abzuwerben. Schuldhafte Zuwiderhandlung führt zu einer von yolo productions im Einzelfall festzusetzenden und vom Auftragnehmer zu zahlenden, Vertragsstrafe.

6. Nutzungsrechte

    1. Der Auftragnehmer überträgt yolo productions und/oder dem Kunden von yolo productions alle ihm zustehenden, nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen übertragbaren Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte sowie sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung sowie zur Wiedergabe auf Bild- und/oder Tonträgern und sonstigen Verwertung an allen im Zusammenhang mit diesem Auftrag erbrachten Leistungen und/oder Arbeitsergebnissen. Die Übertragung ist zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt, erstreckt sich darüber hinaus auch auf jegliche Nutzungsart und auf die Verwendung zu jeglichem werblichem Zweck. Dies beinhaltet das Recht zur Vornahme von Änderungen und/oder Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse im Ganzen und/oder von Teilen davon sowie das Recht zur Verbindung mit anderen Werken und zur Weiterübertragung auf Dritte.
    2. Der Auftragnehmer überträgt yolo productions insbesondere auch die Nutzungsrechte für sämtliche noch nicht bekannten aber zukünftig möglichen Nutzungsarten.
    3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich im gleichen Umfange zur Übertragung der Nutzungsrechte und/oder des Rechts am eigenen Bild der von ihm herangezogenen Dritten und stellt yolo productions sowie deren Kunden von jeglichen Ansprüchen Dritter sowie von Ansprüchen wegen etwaiger Urheberrechts- und/oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen frei. Die Übertragung sämtlicher Rechte im vorbeschriebenen Umfange ist mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten.
    4. Der Auftragnehmer erkennt das Bestehen von Rechten seitens yolo productions – unabhängig ob Urheberrechtsschutzfähigkeit nach dem Gesetz insoweit entstanden ist oder nicht – an von der Agentur entwickelten und/oder vorgestellten Konzeption an.

7. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit Entgegennahme der Auftragsunterlagen, die ihm erteilten Informationen und die ihm in diesem Zusammenhang bekannt werdenden Geschäftsvorgänge streng vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob der Auftrag zustande kommt. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrags. Er wird seine Mitarbeiter in gleichem Umfange schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichten. Die zur Abgabe des Angebots oder zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung gestellten Unterlagen sind ausschließlich zu dem von yolo productions bestimmten Zweck zu verwenden und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

8. Schutzrechte Dritter

    1. Der Auftragnehmer garantiert, dass die gelieferten Waren und/oder Leistungen und Arbeitsergebnisse frei von Rechten Dritter (Patent-, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechten, Urheber- und Kennzeichenrechten) sind.
    2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, yolo productions und deren Kunden von etwaigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung derartiger Schutzrechte freizustellen und sämtliche hieraus resultierenden Schäden zu ersetzen, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und -verfolgung.

9. Haftung der yolo productions GmbH

    1. yolo productions haftet unbeschränkt, sofern der Auftragnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der yolo productions beruhen, in Fällen der Übernahme einer Beschaffenheits-garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie in Fällen der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In sonstigen Fällen der leichten Fahrlässigkeit haftet yolo productions nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Der Begriff der Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In einem solchen Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    2. yolo productions haftet nicht für (a) mittelbare Schäden, (b) Mangelfolgeschäden oder (c) entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, es sei denn, yolo productions handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.
    3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Arbeitnehmer, Organe, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von yolo productions.
    4. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der yolo productions ist ausgeschlossen.

10. Kündigung

    1. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für eine Kündigung seitens der yolo productions gilt auch die durch konkrete Anhaltspunkte zu Tage getretene wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftragnehmers.
    2. Nach Beendigung eines jeweiligen Vertragsbzw. Auftragsverhältnisses – unabhängig vom Kündigungsgrund – gelten insbesondere die Regelungen zur Geheimhaltung, zur Vertragsbeendigung sowie die Schlussbestimmungen und zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand dieses Vertrages fort.

11. Schlussbestimmungen

    1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN Kaufrechts finden keine Anwendung.
    2. Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
    3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
    4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf, sofern der Auftragnehmer/Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist.